Kinderbetreuungsgeld Geburten ab 1.3.2017 Infoline Kinderbetreuungsgeld Die Infoline Kinderbetreuungsgeld steht Eltern zur Verfügung, die allgemeine Fragen zum Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus haben. » Erfahren Sie mehr Kinderbetreuungsgeld Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) kann entweder als pauschale oder als einkommensabhängige Leistung bezogen werden » Erfahren Sie mehr Anspruchsvoraussetzungen » Erfahren Sie mehr Daten und Fakten Informationen zu den Systemen des Kinderbetreuungsgeldes, Wechsel beim Bezug, Zuverdienst, Mehrlingsgeburten, Ruhen und so weiter » Erfahren Sie mehr Antragstellung Das Kinderbetreuungsgeld (KBG), der Partnerschaftsbonus und die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld gebühren nur auf Antrag.Eine Antragstellung ist frühestens ab dem Tag der Geburt möglich. » Erfahren Sie mehr Antragstellung mit elektronischer Signatur Bitte beachten Sie, dass die Online-Antragstellung frühestens mit dem Tag der Geburt möglich ist. » Erfahren Sie mehr Formulare und Broschüren Hier finden Sie die Antragsformulare etc für Geburten ab 1.3.2017 zum Downloaden. » Erfahren Sie mehr KBG-Online-Rechner für Geburten ab 1.3.2017 Hier finden Sie den KBG-Online-Rechner für Geburten ab 1.3.2017, der Ihnen eine Entscheidungshilfe für die Wahl des für Sie optimalen Kinderbetreuungsgeld-Systems beziehungsweise der optimalen Anspruchsdauer innerhalb des Kinderbetreuungsgeld-Kontos bietet. » Erfahren Sie mehr Kinderbetreuungsgeld-Konto (Pauschalsystem) Das pauschale Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Eltern unabhängig von einer vor der Geburt des Kindes ausgeübten Erwerbstätigkeit. » Erfahren Sie mehr Zuverdienstmöglichkeiten und individuelle Zuverdienstgrenze (Nur gültig für das KBG-Konto) » Erfahren Sie mehr Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld Während das pauschale Kinderbetreuungsgeld vor allem die Betreuungsleistung der Eltern anerkennen und teilweise abgelten soll, stellt das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld hauptsächlich einen repräsentativen Einkommensersatz dar. » Erfahren Sie mehr Zuverdienstmöglichkeit (Nur gültig für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld!) Da das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld eine Art Einkommensersatz ist, ist ein Zuverdienst nur in geringem Ausmaß zulässig. » Erfahren Sie mehr Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld Eltern mit nur geringem Einkommen können eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 6,06 Euro pro Tag beantragen. » Erfahren Sie mehr Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen Für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes sind 5 Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen der werdenden Mutter und die ersten 5 Untersuchungen des Kindes verpflichtend durchzuführen und durch die ärztlichen Bestätigungen im Mutter-Kind-Pass nachzuweisen. » Erfahren Sie mehr Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich » Erfahren Sie mehr Grenzüberschreitende Sachverhalte - Wohnen und/oder Arbeiten im Ausland » Erfahren Sie mehr Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich » Erfahren Sie mehr Kinderbetreuungsgeld und Arbeitsrecht » Erfahren Sie mehr Kinderbetreuungsgeld und Arbeitslosenversicherung » Erfahren Sie mehr Kinderbetreuungsgeld und Krankenversicherung » Erfahren Sie mehr Monatsstatistik Nachfolgend finden Sie die monatlichen Statistiken zum Kinderbetreuungsgeld für Geburten ab 01.03.2017 sowie die Erläuterung zur Statistik. » Erfahren Sie mehr
Infoline Kinderbetreuungsgeld Die Infoline Kinderbetreuungsgeld steht Eltern zur Verfügung, die allgemeine Fragen zum Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus haben. » Erfahren Sie mehr Kinderbetreuungsgeld Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) kann entweder als pauschale oder als einkommensabhängige Leistung bezogen werden » Erfahren Sie mehr Anspruchsvoraussetzungen » Erfahren Sie mehr Daten und Fakten Informationen zu den Systemen des Kinderbetreuungsgeldes, Wechsel beim Bezug, Zuverdienst, Mehrlingsgeburten, Ruhen und so weiter » Erfahren Sie mehr Antragstellung Das Kinderbetreuungsgeld (KBG), der Partnerschaftsbonus und die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld gebühren nur auf Antrag.Eine Antragstellung ist frühestens ab dem Tag der Geburt möglich. » Erfahren Sie mehr Antragstellung mit elektronischer Signatur Bitte beachten Sie, dass die Online-Antragstellung frühestens mit dem Tag der Geburt möglich ist. » Erfahren Sie mehr Formulare und Broschüren Hier finden Sie die Antragsformulare etc für Geburten ab 1.3.2017 zum Downloaden. » Erfahren Sie mehr KBG-Online-Rechner für Geburten ab 1.3.2017 Hier finden Sie den KBG-Online-Rechner für Geburten ab 1.3.2017, der Ihnen eine Entscheidungshilfe für die Wahl des für Sie optimalen Kinderbetreuungsgeld-Systems beziehungsweise der optimalen Anspruchsdauer innerhalb des Kinderbetreuungsgeld-Kontos bietet. » Erfahren Sie mehr Kinderbetreuungsgeld-Konto (Pauschalsystem) Das pauschale Kinderbetreuungsgeld (KBG) erhalten Eltern unabhängig von einer vor der Geburt des Kindes ausgeübten Erwerbstätigkeit. » Erfahren Sie mehr Zuverdienstmöglichkeiten und individuelle Zuverdienstgrenze (Nur gültig für das KBG-Konto) » Erfahren Sie mehr Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld Während das pauschale Kinderbetreuungsgeld vor allem die Betreuungsleistung der Eltern anerkennen und teilweise abgelten soll, stellt das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld hauptsächlich einen repräsentativen Einkommensersatz dar. » Erfahren Sie mehr Zuverdienstmöglichkeit (Nur gültig für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld!) Da das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld eine Art Einkommensersatz ist, ist ein Zuverdienst nur in geringem Ausmaß zulässig. » Erfahren Sie mehr Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld Eltern mit nur geringem Einkommen können eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 6,06 Euro pro Tag beantragen. » Erfahren Sie mehr Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen Für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes sind 5 Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen der werdenden Mutter und die ersten 5 Untersuchungen des Kindes verpflichtend durchzuführen und durch die ärztlichen Bestätigungen im Mutter-Kind-Pass nachzuweisen. » Erfahren Sie mehr Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich » Erfahren Sie mehr Grenzüberschreitende Sachverhalte - Wohnen und/oder Arbeiten im Ausland » Erfahren Sie mehr Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich » Erfahren Sie mehr Kinderbetreuungsgeld und Arbeitsrecht » Erfahren Sie mehr Kinderbetreuungsgeld und Arbeitslosenversicherung » Erfahren Sie mehr Kinderbetreuungsgeld und Krankenversicherung » Erfahren Sie mehr Monatsstatistik Nachfolgend finden Sie die monatlichen Statistiken zum Kinderbetreuungsgeld für Geburten ab 01.03.2017 sowie die Erläuterung zur Statistik. » Erfahren Sie mehr